Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
| Erlaubnisinhaberin | Corpus Callosum Dienstleistungsgesellschaft mbH |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) |
| Erteilt durch | Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Düsseldorf |
| Gültigkeit | unbefristet |
Eine Kopie der Erlaubnis senden wir Einrichtungen auf Anfrage gern zu.
