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Wen wir überlassen
Qualifikationen
Urlaub, Krankheit, offene Stellen oder ein neuer Wohnbereich: Wir überlassen Ihnen Fachkräfte aus Pflege, Therapie und Hauswirtschaft – für ein paar Schichten oder für mehrere Monate.
Pflegefachkräfte
Pflegefachfrau/-mann, Altenpfleger/in, Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/in.
Dreijährig ausgebildete Pflegefachpersonen mit Berufserlaubnis in Deutschland. Sie übernehmen Grund- und Behandlungspflege und – je nach Einrichtung – Aufgaben wie Pflegeplanung und Dokumentation.
Nachweis: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung (Urkunde), ggf. Anerkennungsbescheid
Vorbehaltene Tätigkeiten nach § 4 Pflegeberufegesetz dürfen nur Pflegefachpersonen ausführen.
Pflegeassistenz
Pflegefachassistenz, Altenpflegehelfer/in, Krankenpflegehelfer/in mit Abschluss.
Ein- bis zweijährig ausgebildete Assistenzkräfte. Sie unterstützen in der Grundpflege und – je nach Landesrecht und Einrichtung – bei einfachen Aufgaben der Behandlungspflege.
Nachweis: Abschlusszeugnis bzw. Urkunde der Assistenzausbildung
Pflegehelfer mit Basisqualifikation
Mit Pflegebasiskurs oder Betreuungsqualifikation.
Helferinnen und Helfer mit einem Kurs oder einer Basisqualifikation (z. B. Pflegebasiskurs). Sie unterstützen in der Grundpflege, bei Mahlzeiten und im Alltag der Bewohner und Patienten.
Nachweis: Kurs- oder Teilnahmebescheinigung
Pflegehelfer ohne Ausbildung
Angelernte Kräfte mit Erfahrung in der Pflege.
Kräfte ohne formale Pflegeausbildung, die nach Einweisung einfache Hilfstätigkeiten übernehmen. Welche Aufgaben möglich sind, stimmen wir vorher mit Ihnen ab.
Nachweis: Lebenslauf, ggf. Nachweise über Erfahrung
Ergotherapeuten
Staatlich anerkannte Ergotherapeutinnen und -therapeuten.
Für Praxen, Kliniken und Einrichtungen. Behandlung nach ärztlicher Verordnung, z. B. in Geriatrie, Neurologie oder Pädiatrie – je nach Erfahrung der Fachkraft.
Nachweis: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Physiotherapeuten
Staatlich anerkannte Physiotherapeutinnen und -therapeuten.
Für Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Zusatzqualifikationen (z. B. Manuelle Therapie, Lymphdrainage) nennen wir im Vorschlag mit.
Nachweis: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, ggf. Zertifikate
Hauswirtschaftskräfte
Hauswirtschaft, Reinigung, Wäsche, Küchenhilfe.
Unterstützung in Wohnbereichen, Küche und Wäscherei. Mit oder ohne Ausbildung in der Hauswirtschaft.
Nachweis: ggf. Abschluss, Hygieneschulung (z. B. Belehrung nach § 43 IfSG für Küche)