Schützenstraße 150, 44147 DortmundErlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung: Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Düsseldorf, unbefristet.
ecorpus personalPersonalleasing · Pflege · Therapie
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FAQ

Häufige Fragen

Kurze Antworten auf die wichtigsten Fragen. Die rechtlichen Angaben sind allgemeine Hinweise und keine Rechtsberatung.

Für Einrichtungen

Wie schnell kann jemand kommen?

Das hängt davon ab, wer verfügbar ist und was Sie brauchen. Wir prüfen Ihre Anfrage so schnell wie möglich und sagen Ihnen offen, was machbar ist. Eine feste Zeit können wir nicht zusagen.

Was kostet Personalleasing?

Die Konditionen hängen von Qualifikation, Zeitraum, Schichten und Einsatzort ab. Sie erhalten ein individuelles Angebot. Die Anfrage ist unverbindlich.

Wer ist Arbeitgeber der Fachkraft?

Wir – die Corpus Callosum Dienstleistungsgesellschaft mbH. Sie bestimmen im Einsatz die fachlichen Aufgaben, wir sind für Arbeitsvertrag, Lohn und Sozialversicherung zuständig.

Können wir eine Fachkraft später fest übernehmen?

Grundsätzlich ja. Die Bedingungen dafür regeln wir im Überlassungsvertrag. Eine Vermittlung ist auch direkt über ecorpusjobs.de möglich.

Welche Regionen decken Sie ab?

Unser Sitz ist in Dortmund. Wo wir Fachkräfte einsetzen können, besprechen wir mit Ihnen im Einzelfall.

Für Fachkräfte

Bin ich fest angestellt?

Ja, du hast einen Arbeitsvertrag mit der Corpus Callosum Dienstleistungsgesellschaft mbH. Die Einzelheiten, z. B. Stunden und Laufzeit, stehen in deinem Vertrag.

Kann ich mitbestimmen, wo ich arbeite?

Wir fragen nach deinen Wünschen zu Ort, Zeiten und Schichten und berücksichtigen sie, so gut es geht. Garantieren können wir einzelne Einsätze nicht.

Brauche ich einen Führerschein?

Nicht immer. Für ambulante Dienste ist er oft nötig. Sag uns einfach, was du mitbringst.

Ich habe meine Ausbildung im Ausland gemacht.

Für Pflegefachkräfte und Therapeuten braucht es in Deutschland eine Anerkennung. Dabei hilft ecorpusjobs.de. Als Helfer/in kannst du dich auch ohne Anerkennung bei uns bewerben.

Rechtliche Grundlagen

Was ist Arbeitnehmerüberlassung?

Ein Arbeitgeber (Verleiher) überlässt seine Beschäftigten auf Zeit einem anderen Unternehmen (Entleiher). Geregelt ist das im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Dafür braucht der Verleiher eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit (§ 1 AÜG). Wir haben diese Erlaubnis unbefristet.

Wie lange darf eine Fachkraft bei uns eingesetzt werden?

Die Überlassungshöchstdauer beträgt in der Regel 18 aufeinanderfolgende Monate – für dieselbe Person beim selben Entleiher (§ 1 Abs. 1b AÜG). Frühere Einsätze zählen mit, wenn die Pause dazwischen nicht länger als drei Monate war. Ein Tarifvertrag der Einsatzbranche (oder eine Betriebsvereinbarung auf dessen Grundlage) kann eine andere Dauer festlegen.

Was bedeutet Equal Pay?

Leiharbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen und den gleichen Lohn wie vergleichbare Stammbeschäftigte (§ 8 AÜG). Ein Tarifvertrag der Zeitarbeit kann beim Lohn abweichen – in der Regel aber nur für die ersten 9 Monate eines Einsatzes. Gibt es einen Branchenzuschlagstarifvertrag, der den Lohn schrittweise anhebt, kann der Zeitraum bis zu 15 Monate betragen. Ob für die Pflege ein Branchenzuschlag gilt und welcher Tarifvertrag angewendet wird, klären wir im Einzelfall. Branchen-Mindestlöhne wie der Pflegemindestlohn gelten auch für Leiharbeitnehmer.

Was muss im Vertrag mit der Einrichtung stehen?

Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag muss vor dem Einsatz in Textform geschlossen und ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet werden. Die Fachkraft muss vorher namentlich benannt sein. Der Verleiher erklärt darin, dass er die Erlaubnis besitzt.

Darf eine Einrichtung geleaste Fachkräfte weiterverleihen?

Nein. Ein Weiterverleih (Kettenverleih) ist nicht erlaubt. Die Fachkraft arbeitet nur in der Einrichtung, mit der wir den Vertrag geschlossen haben.

Wer ist für Arbeitsschutz zuständig?

Beide. Die Einrichtung ist für den Arbeitsschutz am Einsatzort verantwortlich (z. B. Unterweisung, Schutzausrüstung, Gefährdungsbeurteilung). Wir als Arbeitgeber bleiben ebenfalls in der Pflicht.

Lieber kurz sprechen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.